Um unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Kostengutsprache vom Kantonalen Sozialamt Zürich. Die Voraussetzungen hierfür sind:
mindestens zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
Bezug einer Invalidenrente
Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, was das Kantonale Sozialamt von Ihnen braucht für eine Kostengutsprache.